Mit 1.1.2013 ist die Novelle zum Arbeitnehmer/innen-schutz-gesetz (ASchG) in Kraft getreten in dem die verbindliche Evaluierung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz neu geregelt wurde.
Angepasst an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ist die Evaluierung durchführbar mittels
Online-Befragungen sind möglich und bieten einen raschen umfassenden Überblick über die Belastungsschwerpunkte
Der Leitfaden für die Arbeitsinspektion informiert über die korrekte Vorgangsweise einer Evaluierung.
Beweggründe für die
Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
• Bewahrung der Wettbewerbsfähigkeit
• Erhöhung von Qualität & Quantität der Produkte bzw. Dienstleistungen
• Verringerung von Fehlzeiten und/oder Unfällen
• Verringerung von Störungen und Unterbrechungen
• Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
• Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Bei der lt. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verbindlichen Evaluierung geht es um die Tätigkeit der Arbeitnehmer_innen (AN), und um die Frage, ob sie so gestaltet ist, dass die ArbeitnehmerInnen gut arbeiten können. Im Mittelpunkt steht nicht die Bewertung der MitarbeiterInnen oder die Bewertung der Führungskräfte.
Erhoben bzw. abgefragt werden vier Bereiche:
Für weniger gut gestaltete Tätigkeiten/Arbeitsplätze sollten Maßnahmenvorschläge gesucht werden, idealerweise unter Einbeziehung der Betroffenen.
Ziel ist es schließlich mit den Verantwortlichen (Arbeitgeber, Führungskräfte) Maßnahmen festzulegen, deren Umsetzung auch verbindlich ist und die in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente eingetragen werden. Im Mittelpunkt dabei stehen nicht individuelle Maßnahmen für individuelle Probleme sondern geeignete Maßnahmen sind kollektiv wirksam, d.h. die Lösungen verbessern die Arbeitsbedingungen für alle Personen, die unter den gleichen Bedingungen arbeiten.
Unsere arbeitspsychologische Beratung bzw. unser Angebot bezieht sich auf
*Einführung in die Thematik
* Projektplanung, Konzepterstellung
* Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente
* Information der MitarbeiterInnen/Führungskräfte
* Durchführung der Ist-Analyse, Erstellung des Ergebnisberichts
* Beratung zu Maßnahmen
* Online-Erhebungen
* Beratung bzgl. "erfolgreicher" Durchführung/Umsetzung der Evaluierung
Uns ist es ein Anliegen, Evaluierungen gut aber auch "schlank" durchzuführen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand bzw. Ihren Wünschen, wir erstellen Ihnen gerne ein Anbot.