ArbeitnehmerInnenschutz


Seit 1. Jänner 2002 können laut der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ANS-RG) bis zu 25% der Präventionszeit auch von ArbeitspsychologInnen geleistet werden. Vom Gesetzgeber wurde erkannt, dass

 • die Erhaltung und Förderung der psychischen und psychosomatischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen wichtig ist 

• PsychologInnen und deren Kenntnisse in den Bereich des Arbeitnehmerschutzes miteinzubeziehen sind.

 
 

Unternehmen können von dieser Regelung profitieren! - und für einen auch psychische Komponenten miteinbeziehenden und damit allumfassenden ArbeitnehmerInnenschutz sorgen.

Gesunde und sich im Betrieb wohl fühlende MitarbeiterInnen sind leistungsfähige MitarbeiterInnen