ArbeitnehmerInnenschutz
Seit 1. Jänner 2002 können laut der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ANS-RG) bis zu 25% der Präventionszeit auch von ArbeitspsychologInnen geleistet werden. Vom Gesetzgeber wurde erkannt, dass
• die Erhaltung und Förderung der psychischen und psychosomatischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen wichtig ist
• PsychologInnen und deren Kenntnisse in den Bereich des Arbeitnehmerschutzes miteinzubeziehen sind.